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Stellung des Amtsgerichts
Im Lande Niedersachsen gibt es neben dem Landesverfassungsgericht (Staatsgerichtshof) entsprechend der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wie in jedem anderen Bundesland im wesentlichen die "ordentliche Gerichtsbarkeit", die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit. Die "ordentliche Gerichtsbarkeit", die insbesondere für die Zivil-, Familien-, Bußgeld- und Strafrechtsprechung zuständig ist, wird durch die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte gebildet und - als Bundesgericht - durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Das Amtsgericht Cloppenburg als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.