Grundbuchabrufverfahren, genannt "SolumSTAR"
Informationen zum automatisierten Abrufverfahren - genannt "SolumSTAR" - für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachsen.
Im Rahmen des Abrufverfahrens können die Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkassen, auch über die Öffnungszeiten der Grundbuchämter hinaus, die Grundbücher sämtlicher Amtsgerichte in Niedersachsen am eigenen Computer (PC) online einsehen. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren "SolumSTAR", nach §§ 133 Grundbuchordnung (GBO), 80 ff. Grundbuchverfügung (GBV).
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des OLG Celle.
Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.
In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.