Automatisiertes Mahnverfahren
Seit dem 01.09.2005 ist die Zuständigkeit des Zentralen Mahngerichts Uelzen um den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg erweitert worden. Damit ist das Zentrale Mahngericht für die Bearbeitung der Mahnbescheide aus ganz Niedersachsen zuständig.