Einführung der elektronischen Registerführung in Niedersachsen
Seit dem 01. Januar 2002 sind die Handels- und Genossenschaftsregister in Niedersachsen bei 40 Amtsgerichten konzentriert. Die Vereins- und Partnerschaftsregister sind nach wie vor bei 80 Amtsgerichten angesiedelt.
Aufgrund einer EU-Vorgabe (sog. SLIM-IV-Richtlinie) muss in allen Ländern die Automation der Handels- und Genossenschaftsregister bis zum 31. Dezember 2006 umgesetzt sein, so dass nunmehr auch innerhalb der niedersächsischen Justiz die elektronische Registerführung eingeführt wird.
Zu diesem Zweck beteiligt sich Niedersachsen bereits seit dem 11. November 2004 an dem zurzeit zehn weitere Länder umfassenden Entwicklungsverbund RegisSTAR.
Im Kosteninteresse hat die Niedersächsische Landesregierung Ende 2004 beschlossen, zeitgleich mit der europarechtlich vorgeschriebenen Automation der Registerführung eine weitergehende Konzentration durchzuführen.
Seit dem 01.08.2005 werden daher für die Bearbeitung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg ausschließlich
- für den Landgerichtsbezirk Aurich das Amtsgericht Aurich
- für den Landgerichtsbezirk Oldenburg das Amtsgericht Oldenburg
- für den Landgerichtsbezirk Osnabrück das Amtsgericht Osnabrück
zuständig sein.
Die Partnerschaftsregistersachen werden seit dem 01.08.2005 zentral bei dem Amtsgericht Hannover geführt.
In Niedersachsen wurde mit der Einführung der elektronischen Registerführung ab dem 01.08.2005 in drei Registerumschreibungszentren (Braunschweig für den Bezirk des Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig; Hannover für den Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und Oldenburg für den Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg) begonnen. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Handels-, Genossenschafts , Vereins- und Partnerschaftsregister bis zum 31.10.2006 auf die elektronische Registerführung umgestellt.
Mit der elektronischen Registerführung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Verbesserte Dienstleistung:
Die Eintragungsvorgänge in den Registergerichten werden beschleunigt. Jedermann erhält die Möglichkeit, Registerauskünfte über das Internet online einzuholen. Darüber hinaus wird durch die Einrichtung zentraler Registerauskunftsplätze in allen 80 niedersächsischen Amtsgerichten der zeitintensive Auskunftsbetrieb für die Bürgerinnen und Bürger reduziert.
Innovation:
Die Registerführung wird an die Qualitätsstandards der modernen Informationstechnologie angepasst. Ein ständiger Zugriff auf vollständige und aktuelle Registerinformationen wird ermöglicht.
Das Programmsystem RegisSTAR ermöglicht die Online-Einsicht in aktuelle, chronologische und historische Registerausdrucke über das Internet. Dabei kann in allen niedersächsischen Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregistern recherchiert werden. Zudem stehen Firmeninformationen wie z.B. die Vertretungsberechtigten, die Prokuristen oder auch die Firmenanschrift zur Verfügung.
Die gebührenpflichtige Internet-Registerauskunft wird nach einer Registrierung zum Verfahren grundsätzlich jedermann offen stehen und kann künftig auch außerhalb der Geschäftszeiten rund um die Uhr genutzt werden. Teilnehmer der Internet-Registerauskunft benötigen lediglich einen PC mit Internetanschluss sowie einen aktuellen Standard-Browser. Zur Darstellung der Registerausdrucke wird das kostenfrei erhältliche Programm Acrobat Reader verwendet.
Der zentrale Registerauskunftsplatz bei dem Amtsgericht Cloppenburg ist bereits eingerichtet und für das Publikum kostenfrei zugänglich.