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Hinweise zu Hinterlegungsverfahren nach NHintG

Zum neuen Hinterlegungsrecht in Niedersachsen


Zum 01.01.2013 tritt in Niedersachsen ein neues Hinterlegungsrecht in Kraft. Das neue NHintG bringt einige Änderungen für die Hinterlegungsverfahren und stellt einige Dinge klar, die bisher nicht entsprechend deutlich geregelt waren.

In der folgenden PDF-Datei finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen als Hilfestellung. Für die Richtigkeit der Übersicht wird jedoch vorsorglich keine Gewähr übernommen.

Hinweise zum NHintG



Vordrucke für Hinterlegungsanträge finden Sie auf der rechten Seite in dem Info-Kasten "Hinterlegungsanträge" unter dem Bild oder im Downloadbereich.


Hinterlegungsanträge

Hier können Sie die amtlichen Formulare für Geld- und Werthinterlegungen herunter laden. Für Geldhinterlegungen nutzen Sie bitte das Formular HS1 und für Werthinterlegungen bitte das Formular HS2.

Sie können die PDF-Formulare am PC ausfüllen und ausdrucken.
Ein Speichern der ausgefüllten Formulare ist jedoch nur mit spezieller Software möglich.

Bitte füllen Sie die Felder möglichst vollständig aus, sofern das jeweilige Feld auf Ihren Fall der Hinterlegung zutreffend ist!


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